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   BGH, 21.01.1965 - III ZR 182/64   

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https://dejure.org/1965,803
BGH, 21.01.1965 - III ZR 182/64 (https://dejure.org/1965,803)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1965 - III ZR 182/64 (https://dejure.org/1965,803)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1965 - III ZR 182/64 (https://dejure.org/1965,803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfall eines Justizwachtmeisters auf einem Dienstgang - Sturz auf beschneitem Fußgängerüberweg - Übergang von Amtshaftungsanspruch des Unfallverletzten gegen Gemeinde auf das Land - Ausschluss des Rückgriffs wegen fortgezahlter Dienstbezüge - Teilnahme des Beamten am ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 115
  • NJW 1965, 753
  • MDR 1965, 468
  • VersR 1965, 518
  • DVBl 1965, 444
  • DÖV 1965, 275
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1962 - III ZR 22/61

    Ansprüche von Beamten gegen ihren Dienstherrn aus Anlass eines Dienstunfalls -

    Auszug aus BGH, 21.01.1965 - III ZR 182/64
    Diesen Grundsatz habe der Bundesgerichtshof (im Urteil des jetzt erkennenden Senats vom 9. Juli 1962 III ZR 22/61 = LM § 151 BBG Nr. 1 = NJW 1962, 1963) nur im Zusammenhang mit anderen rechtlichen Zweifelsfragen verwertet.

    Dem steht das Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juli 1962 III ZR 22/61 nicht entgegen.

  • BGH, 30.05.1960 - III ZR 77/59

    Wegereinigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 21.01.1965 - III ZR 182/64
    Das ist im Hinblick darauf, daß die Parteien unbestritten einen Sachverhalt vorgetragen haben, aus dem sich eine im öffentlichen Recht wurzelnde Pflicht der Beklagten zur Reinigung und zum Streuen der Straßen ihres Ortsbereichs ergibt, sowie daß der Streit der Parteien nur darum geht, ob der Streudienst der Beklagten mangelhaft eingerichtet, ausgeführt oder beaufsichtigt worden ist, zutreffend (BGHZ 32, 352).
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 58/62
    Auszug aus BGH, 21.01.1965 - III ZR 182/64
    Soweit das Oberlandesgericht eine Anwendung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB mit der Begründung verneint hat, die Fortzahlung von Dienstbezügen sei ebenso wie die Gewährung von Versorgungsleistungen an den Unfallverletzten, dienstunfähigen Beamten nicht ein "anderweiter Ersatz" im Sinne dieser Vorschrift, steht diese Ansicht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. des Senats vom 14. Juli 1963 III ZR 58/62 in LM Berl. LBG Nr. 3 unter I 1 und 4).
  • BGH, 21.03.1955 - III ZR 93/54

    Dienstunfall im "öffentlichen Verkehr"

    Auszug aus BGH, 21.01.1965 - III ZR 182/64
    Auch die Annahme des Berufungsgerichts, bei dem hier gegebenen Sachverhalt sei der Dienstunfall des verletzten Justizwachtmeisters S. "bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr" erfolgt, ist bedenkenfrei (vgl. hierzu: BGHZ 17, 65 = LM § 124 DBG mit Anm.; LM Dienst- und Arbeitsunfall-G Nr. 6, 9 und 10).
  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77

    Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot

    Ebensowenig treffen auf den Entschädigungsanspruch nach § 49 BSeuchG die in der Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht entwickelten Grundsätze zu, nach denen bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ein Schaden nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß der Verletzte Lohnfortzahlungsansprüche gegen seinen Arbeitgeber hat (vgl. BGHZ 43, 378, 381; BGH NJW 1963, 1051) sowie daß eine Fortzahlung von Dienstbezügen ebensowenig wie die Gewährung von Versorgungsleistungen oder Leistungen des Arbeitgebers auf Grund des Lohnfortzahlungsgesetzes "anderweitige Ersatzmöglichkeiten" im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB darstellen (Senatsurteile in BGHZ 43, 115, 117 und BGHZ 62, 380).
  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff, Ansprüche aus Aufopferung nach dem Reichsleistungsgesetz und dem Bundesleistungsgesetz (BGHZ 4, 10, 45; 10, 137; 13, 88, 94 ff; BGH NJW 1966, 881) und Ansprüche aus der Verletzung beamtenrechtlicher Fürsorgepflichten (BGHZ 10, 303, 306; 14, 122, 137; 21, 214, 219; 43, 115, 117; 43, 178, 184; BGH NJW 1963, 2168) unterliegen der angeführten Einschränkung nicht.
  • BGH, 12.03.1974 - VI ZR 2/73

    Übergang des Schadensersatzanspruchs eines Beamten auf den Dienstherrn -

    Dieses Rückgriffsverbot bezieht sich auch auf die Erstattung fortgezahlter Dienstbezüge, für die im vorliegenden Fall Rückgriff genommen wird (BGHZ 43, 115, 118 f) [BGH 21.01.1965 - III ZR 182/64] .
  • BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73

    Lohnfortzahlung keine anderweitige Ersatzmöglichkeit nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Es gilt mithin für Leistungen des Arbeitgebers nach dem Lohnfortzahlungsgesetz nichts anderes als für Gehaltszahlungen oder Versorgungsleistungen eines öffentlichen Dienstherrn aufgrund der Beamtengesetze, die ebenfalls keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinn des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB darstellen (BGHZ 43, 115, 117; BGH VersR 1966, 933, 934; vgl. auch BGH NJW 1963, 2168).
  • OLG Celle, 19.11.1973 - 9 U 83/73

    Verletzung auf Grund einer Schadensstelle in einer Bürgersteigkante;

    Für die Fortzahlung der Dienstbezüge der Beamten ist dies anerkannt (BGH NJW 1965, 753; Staudinger-Schäfer, a.a.O., § 839 Rz. 372).
  • BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81

    Erstattungsanspruch des Landes für geleistetes Arbeitsunfähigkeitsentgelt an

    Nach seinem Sinn erfaßt es auch die Erstattung von Dienstbezügen, die von dem Dienstherrn an seine Beamten für die Zeit eines Ausfalls als Folge eines bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr erlittenen Dienstunfalls fortzuzahlen sind (BGHZ 43, 115, 118 ff; Senatsurteil vom 12. März 1974 - VI ZR 2/73 = LM Dienst- und ArbeitsunfallG Nr. 21 = VersR 1974, 784, 785).
  • BGH, 04.11.1974 - III ZR 18/74

    Lohnfortzahlung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Es gilt mithin für Leistungen des Arbeitgebers nach dem Lohnfortzahlungsgesetz nichts anderes als für Leistungen eines öffentlich-rechtlichen Dienstherren aufgrund der Beamtengesetze, die ebenfalls keine anderweite Ersatzmöglichkeit im Sinn des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB darstellen (vgl. BGHZ 43, 115, 117; BGH VersR 1966, 933, 934; NJW 1963, 2168).
  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 135/72

    Anspruch von öffentlicher Verwaltung auf Ersatz ihrer Leistungen gegen andere

    Aber auch soweit die Klägerin dem Beamten für die Zeit seiner Dienstunfähigkeit die Dienstbezüge weitergezahlt hat, sind dies Versorgungsleistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 ErwZulG (Senatsurteil in BGHZ 43, 115, 118 f).
  • OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69

    Schadensersatzanspruch in Höhe einer Weihnachtszuwendung wegen verschuldeter

    Damit ist auch ein innerer Grund für eine unterschiedliche Behandlung eines Rückgriffs wegen gezahlter "Dienstbezüge" oder erbrachter versorgungsrechtlicher Leistungen nicht ersichtlich (BGHZ 43, 115 = NJW 65, 753/754).
  • BGH, 20.06.1974 - III ZR 65/72

    Lohnfortzahlung - Anderweitige Ersatzmöglichkeit - Amtshaftungsansprüche

    Es gilt mithin für Leistungen des Arbeitgebers nach dem Lohnfortzahlungsgesetz nichts anderes als für Leistungen eines öffentlich-rechtlichen Dienstherren aufgrund der Beamtengesetze, die ebenfalls keine anderweite Ersatzmöglichkeit im Sinn des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB darstellen (vgl. BGHZ 43, 115, 117; BGH VersR 1966, 933, 934; NJW 1963, 2168).
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